Seit Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade
Statt die Minuten zu zählen, die ein Pflegebedürftiger an Hilfe benötigt, wird nun individuell beurteilt, wie selbständig der Betroffene noch sein Leben gestalten kann. Je größer die Einschränkungen sind, desto höher wird der Pflegegrad.
Dabei werden Pflegegrade von 1 (leichte Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) vergeben.
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Demenz wird besser berücksichtigt
Ziel der Reform war es, vorallem auch die kognitiven Einschränkungen besser zu berücksichtigen. Damit haben zum Beispiel die Einschränkungen durch eine Demenz oder schwere Depression deutlich höheren Einfluss auf die Höhe der Leistung und den Pflegegrad.